In Rheinisch-Bergischer Kreis rechnen wir mit etwa ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit für Übernahme der Bestattungskosten beantragen – zuständig: Sozialamt – Rheinisch-Bergischer Kreis (zuständig für Rheinisch-Bergischer Kreis).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sterbeurkunde · Kostenvoranschlag Bestatter
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
ca. 3 Wochen in Rheinisch-Bergischer Kreis
Wer Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Rheinisch-Bergischer Kreis beantragt, sollte mit ca. 3 Wochen rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Antrag vor Beauftragung stellen
Möglichst vor Abschluss des Bestattungsvertrags beim Sozialamt stellen.
Kostenvoranschlag einreichen
Vom Bestattungsunternehmen, Beschränkung auf 'einfache, ortsübliche' Bestattung.
Bewilligung und Zahlung
Direkt an das Bestattungsunternehmen oder Erstattung.
Wer bekommt es?
Personen, die zur Bestattung verpflichtet sind (z. B. Angehörige) und denen die Kosten nicht zumutbar ist.
Einkommensgrenze
Einkommens- und Vermögensprüfung nach SGB XII; Bedürftigkeit erforderlich.
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.