Wer in Nürnberger Land (Bayern) Gaststättenerlaubnis beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Ordnungsamt Nürnberger Land (zuständig für Nürnberger Land) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
ca. 2 Monate in Nürnberger Land
Wer Gaststättenerlaubnis beantragen in Nürnberger Land beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Unterrichtung bei der IHK absolvieren
Schulung zu Hygiene, Jugendschutz und Lebensmittelrecht.
Antrag beim Ordnungsamt/Gewerbeamt stellen
Mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Bescheinigung des Gesundheitsamts.
Abnahme der Räumlichkeiten
Durch Bauaufsicht, Brandschutz und Lebensmittelüberwachung.
Wer bekommt es?
Personen, die eine Gaststätte, Bar oder ein Restaurant mit Alkoholausschank eröffnen möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.