Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim läuft über Ordnungsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (zuständig für Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 3 Wochen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
ca. 3 Wochen in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
In Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim rechnen wir mit ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Sachkundenachweis und Führungszeugnis vorlegen
Nachweis der persönlichen Eignung.
Haftpflichtversicherung nachweisen
Mit Mindestdeckungssummen nach Landesrecht.
Wesenstest absolvieren (falls gefordert)
Bei manchen Rassen Voraussetzung für die Erlaubnis.
Wer bekommt es?
Personen, die einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.