In Bodenseekreis rechnen wir mit etwa ca. 2 Monate Bearbeitungszeit für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen – zuständig: Untere Wasserbehörde Bodenseekreis (zuständig für Bodenseekreis).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
ca. 2 Monate in Bodenseekreis
Untere Wasserbehörde Bodenseekreis (zuständig für Bodenseekreis) in Bodenseekreis braucht derzeit ca. 2 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.
Fachliche Prüfung
Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).
Erlaubnis oder Bewilligung erhalten
Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.