Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen in Schönewalde läuft über Untere Wasserbehörde – Landkreis Elbe-Elster (Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz) (zuständig für Schönewalde); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
ca. 2 Monate in Schönewalde
Wer Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen in Schönewalde beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.
Fachliche Prüfung
Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).
Erlaubnis oder Bewilligung erhalten
Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten