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Bayern

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt in Freising

In Freising rechnen wir mit etwa ca. 1 Monate Bearbeitungszeit für Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt – zuständig: Integrationsamt Freising.

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Schwerbehindertenausweis · Arbeitsvertrag · Beschreibung des Hilfebedarfs

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos (Begutachtung inklusive)

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Freising

In Freising rechnen wir mit ca. 1 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständiges Integrationsamt kontaktieren

    Integrationsamt am Beschäftigungsort.

  2. 2

    Antrag mit Bedarfsbeschreibung stellen

    Formular ausfüllen und Schwerbehindertenausweis vorlegen.

  3. 3

    Bedarfsprüfung und Bewilligung

    Integrationsamt prüft und genehmigt passgenaue Hilfen.

Benötigte Unterlagen

  • SchwerbehindertenausweisPflicht
  • ArbeitsvertragPflicht
  • Beschreibung des HilfebedarfsPflichtOft vergessen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ≥ 50) und deren Arbeitgeber.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 82.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Schwerbehindertenausweis abgelaufen
  • Beschäftigungsverhältnis nicht nachgewiesen

Häufige Ablehnungsgründe

  • GdB unter 50
  • Hilfe nicht arbeitsplatzbezogen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt

Fragen & Antworten

Können auch Arbeitgeber Hilfen beantragen?

Ja, Arbeitgeber können Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung erhalten.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Gesundheit
Datenqualität
100 %

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