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Sachsen

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen in Bernstadt a. d. Eigen

Wer in Bernstadt a. d. Eigen (Sachsen) Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Integrationsamt Bernstadt a. d. Eigen ist zuständig.

Zuletzt geprüft: 03. August 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Bernstadt a. d. Eigen

Wer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen in Bernstadt a. d. Eigen beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag des Arbeitgebers beim Integrationsamt

    Vor Ausspruch jeder Kündigung erforderlich.

  2. 2

    Anhörung von Arbeitnehmer, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

    Das Integrationsamt holt Stellungnahmen ein.

  3. 3

    Entscheidung des Integrationsamts

    Erst nach Zustimmung kann die Kündigung wirksam ausgesprochen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder ReisepassPflicht
  • Formular / AntragPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer (GdB ab 30 mit Gleichstellung), denen gekündigt werden soll – das Verfahren wird vom Arbeitgeber eingeleitet.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Arbeitgeber kündigt ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts (Kündigung dann unwirksam)
  • Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kündigung steht nicht im Zusammenhang mit der Behinderung – Zustimmung dennoch ggf. versagt bei unzureichender Begründung

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beantragen?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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