Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Eppstein
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Eppstein läuft über Untere Naturschutzbehörde – Main-Taunus-Kreis (zuständig für Eppstein); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) · Lageplan
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Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate in Eppstein
Untere Naturschutzbehörde – Main-Taunus-Kreis (zuständig für Eppstein) in Eppstein braucht derzeit ca. 2 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
So gehen Sie vor
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Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.
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Artenschutzrechtliche Prüfung erstellen lassen
Fachgutachter beauftragen.
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Antrag mit Kompensationsmaßnahmen stellen
Ausnahmen werden meist nur mit Ausgleich genehmigt.
Benötigte Unterlagen
- Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)Pflicht
- LageplanPflicht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vorhabenträger, Landwirte und Behörden, die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche planen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Artenschutzprüfung fehlt
- •Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend dimensioniert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine Alternativlösung ohne Eingriff möglich
- •Erhaltungszustand der Art verschlechtert sich
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alles zu Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
Fragen & Antworten
Kann eine Ausnahme verweigert werden?▼
Ja, insbesondere bei Eingriffen in streng geschützte Biotope oder Anhang-IV-Arten.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Datenqualität
- 100 %