Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Ostprignitz-Ruppin läuft über Untere Naturschutzbehörde – Ostprignitz-Ruppin; in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) · Lageplan
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
ca. 2 Monate in Ostprignitz-Ruppin
In Ostprignitz-Ruppin rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.
Artenschutzrechtliche Prüfung erstellen lassen
Fachgutachter beauftragen.
Antrag mit Kompensationsmaßnahmen stellen
Ausnahmen werden meist nur mit Ausgleich genehmigt.
Wer bekommt es?
Vorhabenträger, Landwirte und Behörden, die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche planen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, insbesondere bei Eingriffen in streng geschützte Biotope oder Anhang-IV-Arten.