Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge läuft über Untere Naturschutzbehörde – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (zuständig für Sächsische Schweiz-Osterzgebirge); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) · Lageplan
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
ca. 2 Monate in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Untere Naturschutzbehörde – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (zuständig für Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge braucht derzeit ca. 2 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.
Artenschutzrechtliche Prüfung erstellen lassen
Fachgutachter beauftragen.
Antrag mit Kompensationsmaßnahmen stellen
Ausnahmen werden meist nur mit Ausgleich genehmigt.
Wer bekommt es?
Vorhabenträger, Landwirte und Behörden, die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche planen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, insbesondere bei Eingriffen in streng geschützte Biotope oder Anhang-IV-Arten.