Wer in Oberharz am Brocken (Sachsen-Anhalt) Niederlassungserlaubnis beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 3 Monate rechnen. Ausländerbehörde Landkreis Harz (zuständig für Oberharz am Brocken) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Reisepass · Sprachzertifikat B1 · Rentenversicherungsverlauf
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
ca. 3 Monate in Oberharz am Brocken
In Oberharz am Brocken rechnen wir mit ca. 3 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).
Termin bei der Ausländerbehörde
Antrag mit allen Nachweisen persönlich stellen.
Entscheidung und Aushändigung
Bei positivem Bescheid wird der unbefristete Titel ausgestellt.
Wer bekommt es?
Personen mit i. d. R. mind. 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis, gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Sprachkenntnissen (i. d. R. B1) und Rentenbeiträgen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis, für Inhaber einer Blauen Karte EU teils schon nach 21–33 Monaten.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit