In Johanngeorgenstadt rechnen wir mit etwa ca. 2 Monate Bearbeitungszeit für Nutzungsänderung genehmigen lassen – zuständig: Referat Bauaufsicht – Erzgebirgskreis (zuständig für Johanngeorgenstadt).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
ca. 2 Monate in Johanngeorgenstadt
Wer Nutzungsänderung genehmigen lassen in Johanngeorgenstadt beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen
Mit Beschreibung der bisherigen und der geplanten Nutzung.
Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben
Z. B. Stellplätze, Brandschutz, Lärmschutz.
Erteilung der Genehmigung
Erst danach darf die neue Nutzung aufgenommen werden.
Wer bekommt es?
Eigentümer oder Mieter, die die Nutzung von Räumen dauerhaft ändern möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Bei baulichen Veränderungen zusätzlich erforderlich