Ordnungsrechtliche Unterbringung in einer kommunalen Notunterkunft für Personen, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind.
Damit wir Unterbringung bei Obdachlosigkeit beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Unterbringung bei Obdachlosigkeit beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Meldung beim Ordnungsamt
Möglichst bevor die Wohnungslosigkeit eintritt, z. B. bei drohender Räumung.
Prüfung der Unterbringungspflicht
Die Kommune ist zur Abwehr von Obdachlosigkeit verpflichtet.
Zuweisung einer Notunterkunft
Vorübergehende Unterbringung, parallel Suche nach dauerhaftem Wohnraum.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen ohne eigenen Wohnraum, denen Obdachlosigkeit droht oder die bereits obdachlos sind.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.