Blauer EU-Parkausweis für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit, berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Damit wir Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen vorliegen haben
Ggf. zuvor beim Versorgungsamt beantragen.
Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen
Mit Passfoto und Ausweiskopie.
Ausstellung des blauen EU-Parkausweises
Berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen EU-weit.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Menschen mit den Merkzeichen 'aG' (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder 'Bl' (Blind) im Schwerbehindertenausweis sowie bestimmte weitere Personengruppen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.