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Thüringen

Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Leutenberg

Wer in Leutenberg (Thüringen) Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Beitragsservice Leutenberg ist zuständig.

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:Beitragsservice Leutenberg

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Aktueller Leistungsbescheid

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Leutenberg

Wer Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Leutenberg beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 2 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzung prüfen

    Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.

  2. 2

    Antrag online oder per Post stellen

    Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller LeistungsbescheidPflichtOft vergessen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (falls zutreffend)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
  • Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
  • Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Fragen & Antworten

Kann ich rückwirkend befreit werden?

Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Datenqualität
100 %

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