Zum Inhalt springen
Brandenburg

Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Oder-Spree

Wer in Oder-Spree (Brandenburg) Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Beitragsservice Oder-Spree ist zuständig.

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:Beitragsservice Oder-Spree

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Aktueller Leistungsbescheid

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Oder-Spree

Beitragsservice Oder-Spree in Oder-Spree braucht derzeit ca. 1 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.

Offiziell: max. ca. 2 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzung prüfen

    Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.

  2. 2

    Antrag online oder per Post stellen

    Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller LeistungsbescheidPflichtOft vergessen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (falls zutreffend)

Zuständige Stelle

In Oder-Spree (Brandenburg): Beitragsservice Oder-Spree

Alle Behörden für Befreiung vom Rundfunkbeitrag →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
  • Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
  • Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Fragen & Antworten

Kann ich rückwirkend befreit werden?

Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
ELSTER – Finanzverwaltung
Datenqualität
100 %

Weiterlesen

Oft auch gesucht