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Baden-Württemberg

Scheidung beantragen in Meßkirch

In Meßkirch rechnen wir mit etwa ca. 9 Monate Bearbeitungszeit für Scheidung beantragen – zuständig: Familiengericht Meßkirch.

Geprüfte Quellen:Familiengericht Meßkirch

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Keine besonderen Unterlagen nötig

  2. 2

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 9 Monate in Meßkirch

Wer Scheidung beantragen in Meßkirch beantragt, sollte mit ca. 9 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 12 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Trennungsjahr einhalten

    Die Ehegatten müssen seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht stellen

    Über einen Rechtsanwalt, da Anwaltszwang besteht.

  3. 3

    Gerichtstermin und Scheidungsurteil

    Das Gericht spricht die Scheidung aus und regelt Folgesachen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ehegatten, die ihre Ehe beenden möchten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
  • Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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