In Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim rechnen wir mit etwa ca. 3 Monate Bearbeitungszeit für Sozialwohnung beantragen – zuständig: Wohnungsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (zuständig für Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Wohnberechtigungsschein · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
ca. 3 Monate in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
In Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim rechnen wir mit ca. 3 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Wohnberechtigungsschein beantragen
Voraussetzung für die Vermittlung einer Sozialwohnung.
Bei Wohnungsunternehmen/Genossenschaften bewerben
Mit WBS bei kommunalen oder geförderten Wohnungsbaugesellschaften.
Mietvertrag abschließen
Miete ist auf die im Förderbescheid festgelegte Höchstmiete begrenzt.
Wer bekommt es?
Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS), deren Einkommen die Einkommensgrenzen des Landes nicht überschreitet.
Einkommensgrenze
Einkommensgrenzen nach Landeswohnraumförderungsgesetz, gestaffelt nach Haushaltsgröße (z. B. Single ca. 18.000–24.000 € Jahresbrutto je nach Bundesland).
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.