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Bayern

Sterbegeld beantragen (Beihilfe) in Gundelfingen an der Donau

Sterbegeld beantragen (Beihilfe) in Gundelfingen an der Donau läuft über Beihilfestelle Gundelfingen an der Donau (zuständig für Gundelfingen an der Donau); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 1 Monate.

Zuletzt geprüft: 14. September 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Sterbeurkunde · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate in Gundelfingen an der Donau

Wer Sterbegeld beantragen (Beihilfe) in Gundelfingen an der Donau beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 2 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Beihilfestelle stellen

    Mit Sterbeurkunde und Nachweis der Beihilfeberechtigung.

  2. 2

    Auszahlung

    An die Erben bzw. Hinterbliebenen.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht
  • Personalausweis oder ReisepassPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Beihilfeberechtigte (Beamte, Pensionäre) bzw. deren Hinterbliebene beim Tod des Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antragsfrist versäumt
  • Sterbeurkunde nicht im Original/beglaubigt eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes nicht beihilfeberechtigt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Sterbegeld beantragen (Beihilfe)

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Sterbegeld beantragen (Beihilfe)?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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