Wer in Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 3 Wochen rechnen. Stadtkasse Schwäbisch Hall ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
ca. 3 Wochen in Schwäbisch Hall
Wer Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen in Schwäbisch Hall beantragt, sollte mit ca. 3 Wochen rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Antrag bei der Stadtkasse/Kämmerei stellen
Mit Begründung des Härtefalls.
Prüfung anhand der Gebührensatzung
Erlass ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.
Bescheid über Erlass oder Ablehnung
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer in besonderen Härtefällen, z. B. bei geringem Einkommen oder fehlerhafter Veranlagung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Allgemeines Rechtsmittel gegen Bescheide