Wer in Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) Sondernutzung einer Straße beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Wochen rechnen. Straßenbauamt Rhein-Sieg-Kreis (zuständig für Rhein-Sieg-Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
ca. 2 Wochen in Rhein-Sieg-Kreis
Wer Sondernutzung einer Straße beantragen in Rhein-Sieg-Kreis beantragt, sollte mit ca. 2 Wochen rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Antrag beim Straßenbauamt/Tiefbauamt stellen
Mit Lageplan, Zeitraum und Beschreibung der Nutzung.
Prüfung der Verkehrssicherheit
Ggf. Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde bei Beschilderung.
Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
Gegen Gebühr, befristet auf den beantragten Zeitraum.
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Privatpersonen oder Bauunternehmen, die öffentlichen Straßenraum vorübergehend nutzen möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.