Wer in Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Wochen rechnen. Straßenbauamt Rems-Murr-Kreis (zuständig für Rems-Murr-Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan · Haftpflichtversicherungsnachweis
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
ca. 2 Wochen in Rems-Murr-Kreis
In Rems-Murr-Kreis rechnen wir mit ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Zuständige Behörde ermitteln
Je nach Straßenklasse: Gemeinde, Landkreis oder Landesbehörde.
Antrag mit Lageplan und Nutzungsskizze einreichen
Art, Dauer und Fläche der Nutzung angeben.
Genehmigung und Gebührenbescheid abwarten
Sondernutzungsgebühr nach kommunalem Tarif.
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Veranstalter und Bauherrn, die öffentliche Flächen für Sondernutzungen brauchen.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.
Regionale Besonderheiten
Formular
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