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Hessen

Waldumwandlung genehmigen lassen in Usingen

Waldumwandlung genehmigen lassen in Usingen läuft über Forstamt Usingen; in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.

Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:Bundesportal (verwaltung.bund.de)

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan der Waldfläche · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate in Usingen

Wer Waldumwandlung genehmigen lassen in Usingen beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.

Offiziell: max. ca. 3 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Forstamt stellen

    Mit Lageplan, Grundbuchauszug und Begründung der Umwandlung.

  2. 2

    Prüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit

    Forstamt prüft öffentliche Interessen und hört betroffene Stellen an.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid mit Auflagen

    Auflagen zur forstlichen Ausgleichsmaßnahme (Ersatzaufforstung).

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan der WaldflächePflicht

    Katasterauszug mit Einzeichnung der umzuwandelnden Fläche.

  • Personalausweis oder ReisepassPflicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Waldeigentümer, die Forstflächen einer anderen Nutzung zuführen möchten.

Einkommensgrenze

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Umwandlung ohne Genehmigung begonnen
  • Forstliche Ausgleichsmaßnahme nicht konkret benannt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine überwiegenden öffentlichen Interessen für Umwandlung
  • Ausgleichsfläche nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Waldumwandlung genehmigen lassen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Waldumwandlung genehmigen lassen?

In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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