Wer in Main-Taunus-Kreis (Hessen) Fahrtenbuchauflage anfechten beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Monate rechnen. Straßenverkehrsbehörde Main-Taunus-Kreis (zuständig für Main-Taunus-Kreis) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
ca. 1 Monate in Main-Taunus-Kreis
Wer Fahrtenbuchauflage anfechten in Main-Taunus-Kreis beantragt, sollte mit ca. 1 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Anhörung im Bußgeldverfahren ernst nehmen
Aktive Mitwirkung an der Fahrerermittlung kann die Auflage vermeiden.
Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage
Bei der Straßenverkehrsbehörde, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Führen des Fahrtenbuchs bei Bestandskraft
Für die angeordnete Dauer, mit Bußgeld bei Verstößen.
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter, denen nach einem Verkehrsverstoß ohne Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.